Die ersten Jahre

Bis zur Begründung eines eigenen Friedhofes wurden jüdische Verstorbene aus Oldenburg hauptsächlich in Varel-Hohenberge, manchmal auch in Wildeshausen, bestattet.

Im Mai 1814 richtet der Kaufmann Cosmann Joseph Ballin im Auftrag der jüdischen Gemeinde die Bitte an die Regierung, einen eigenen Friedhof in Osternburg errichten zu dürfen. Bereits hier wird die Notwendigkeit eines neuen Friedhofes begründet, denn,

„Bekanntlich liegt der Kirchhof der unterthänigsten Supplicanten noch bei Varel. Sie wünschen für sich selbst hier bey der Stadt nun solchen zu haben und wenn [sic!] die folgenden Motive anführen:
als 1.) daß sich die Anzahl der Supplicanten hieselbst sehr vermehrt hat,
2.) daß der Transport und sonstige Kosten eines Verstorbenen nach Varel äußerst beträchtlich sind und weshalb sie oftmals überfordert worden sind, für die sonstigen desfälligen Unannehmlichkeiten zu erwähnen;
3.) daß die Bewilligung ihrer untertänigsten Bitte Niemanden nachtheilig seyn kann;
4.) daß sie ein desfälliges Local außer der Stadt auf ihre eigenes Kosten ankaufen und zu jenem Zweck einrichten lassen wollen;
So hoffen sie keine Fehlbitte gethan zu haben.“

Die Regierung erkundigte sich, um welches Grundstück sich die Gemeinde bemühte. Diese antworte, dass es sich um ein Grundstück

„von dem zur Wunderburg in der Vogtey Osternburg wohnenden Hermann Hinrich Hoes ein sich dazu qualifizierendes und dem Verkäufer desselben ganz entbehrliches Stück Land zu kaufen […]. Sie verfehlen also nicht pflichtschuldigst zu bemerken, daß das von dem angedachten Hoes requirirte ¾ Scheffel Saat betragende Stück Land, Kuhlhof genannt, in der Sandstraße auf der Wunderburg belegend.“

Als Sandstraße wurde in Osternburg zum damaligen Zeitpunkt die heutige Dragonerstraße bezeichnet. Sie wurde aus Anlass des 85. Stiftungsfestes des Oldenburger Dragoner-Regiments Nr. 19 am 28. April 1934 in Dragonerstraße umbenannt. Die heutige Dedestraße wurde 1923 zu Ehren von Pastor Hans Dede umbenannt, zuvor hieß sie Kirchhofstraße. Sie wurde um 1872/73 benannt und leitet sich aus dem Namen „Juden-Kirchhof“ ab, der zum Beispiel schon in einer Karte von 1863 so bezeichnet wird.

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Die Regierung forderte vom Vogt noch ein Gutachten über das Grundstück an. Dieser bemerkte darüber:

„Der von dem hiesigen Einwohner Hermann Hinrich Hoes, an den Kaufmann Meyer Goldschmidt et Consorten verkaufte Platz von ¾ Schf Roggensaat groß ist an der Sandstraße westlich belegen, dessen eines langen Seite, westlich an dieser Straße grenzt die ander[e] lange Seite mit des Verkäufers Land benachbart ist, und mit Hermann Dinklager Land zu Drielake. Dieser Platz ist rund umher mit einer guten lebendigen Hecke befriedigt, und hat, da er durch die ziemlich hoch gewachsene Hecke sehr schattig ist, schon itzt das feyerliche Ansehen eines Kirchhofes oder Gottesacker und also ganz dazu geeignet.“

Eine Genehmigung zur Errichtung eines eigenen Friedhofes in Oldenburg wurde nach Eingang dieses Gutachtens am 7. Juni 1814 dokumentiert:

ertheilet werde, für die hiesige Israelitische Gemeinde auf einem von Hermann Hinrich Hoes angekauften zur Wunderburg belegenen Stück Land, einen Kirchhof anlegen und halten zu dürfen.

Allgemein waren die Genehmigungen von Grundstückskäufen im Oldenburger Land kein Problem für Juden bzw. die jüdischen Gemeinden, jedoch musste dazu notwendigerweise eine behördliche Genehmigung erteilt werden. Das Recht zur Errichtung von eigenen Friedhöfen wurde seinerzeit aus dem Niederlassungsrecht abgeleitet. Es gibt „keinen Hinweis darauf, daß ihnen die Anlegung eigener Friedhöfe verwehrt worden wäre, wenn sie entsprechende Anträge gestellt hätten.“ Eine Gemeinde, die einen eigenen Friedhof vorweisen konnte, hatte nach Dr. Meiners Angaben, „ein höheres Ansehen genossen.“ (Meiners 2001)

Dem am 23. September 1814 verstorbenen Kind Gerson Reyersbach gilt der älteste erhaltene Grabstein (bestattet am 25. September 1814). Sein Grabstein befindet sich im hinteren rechten Friedhofsbereich.

Grabstein für Gerson Reyersbach (Vordergrund)
Grabstein für Gerson Reyersbach (Vordergrund)

In einem Vermerk an die Herzogliche Regierung schreibt Stadtsyndikus Becker im Jahr 1826 „daß die hiesigen jüdischen Einwohner ihre Leichen keineswegs binnen 24 Stunden beerdigen, auch dieses überhaupt nicht beeilen, sondern die hier gewöhnliche Zeit damit Anstand nehmen.“ Es handelte sich hierbei um eine Nachfrage bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor „Scheintoten“.

Den im Jahr 1856 überarbeiteten Statuten der israelitischen Gemeinde sind für den Friedhof wichtigen Bestimmungen zum Recht der Bestattung und den damaligen Kosten zu entnehmen.

㤠82
Auf dem Beerdigungsplatz der Gemeinde, das Eigenthum derselben ist, kann jeder Israelit, jeden Alters und Geschlechtes beerdigt werden. Denjenigen, die bei ihrem Tode Gemeinde-Angehörige waren, wird der Raum zum Grabe unentgeldlich überlassen.
§ 83
Aus dem Nachlasse oder von den Angehörigen eines Verstorbenen, der bei seinem Tode nicht Angehöriger der Gemeinde war, aber hier beerdigt werden soll, ist eine Grabstelle auf dem Beerdigungsplatze zu kaufen, die nach dem Ermessen des Vorstandes mit Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen mit fünf bis fünf und zwanzig Thalern Courant zu bezahlen ist.
Soll ein ohne Nachlaß Verstorbener hier beerdigt werden, und sind dessen Hinterbliebenen unbemittelt, so hat die Gemeinde, der er bisher angehörte, die Beerdigungskosten und die Grabstelle zu bezahlen. – In Weigerungsfällen kann die Beerdigung hierorts untersagt werden.
Für unter 13 Jahren verstorbene Kinder, die nicht der hiesigen Gemeinde angehörten, ist die Grabstelle mit zwei Thalern Courant zu bezahlen. – Im Übrigen hat das von den Erwachsenen auch auf diese Bezug.“

Das im Jahre 1814 erworbene, bis dahin ca. 850 Quadratmeter große Gelände, wurde 1862 auf die heutige Größe von 2.259 Quadratmeter durch Zukauf vergrößert. Das neu erworbene Grundstück wird im provisorischen Güter-Verzeichnis am 31. März 1862 vom Vorsteher der jüdischen Gemeinde, Moses Levy Reyersbach als Garten mit der Größe von 183 Ruthen und 20 Fuß vermerkt. Mit den, bis dahin vorhandenen 74 Ruthen und 80 Fuß großen Grundstück, ergeben sich nun zusammen 258,00 Ruthen Größe.

Die jüdische Gemeinde sicherte sich mit dem Ankauf des Grundstückes frühzeitig die Möglichkeit einer Vergrößerung des Friedhofes. Seit dem Jahr 1860 begann nämlich die Bautätigkeit an der heutigen Dedestraße. Erste Bauten sind dort seit 1860 entstanden. So auch in der Dragonerstraße 1860 (Hausnummer 44 und 49) 1861 (Hausnummern 46 bis 48). Hätte die jüdische Gemeinde das Grundstück an der Dedestraße nicht erworben, wäre hier wohl weitere Wohnbebauung entstanden. Eine Vergrößerung des Grundstückes wäre dann nur auf das Grundstück der heutigen Dragonerstraße 38, ehemalige Glasformenfabrik Beyer (erbaut 1872), möglich gewesen.

Die Bebauung der ehemaligen Kirchhofstraße; im Vergleich die Karten von 1821 und 1900.

Wo der Zugang zum alten Teil des Friedhofes war, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Vermutlich lag er direkt an der heutigen Mauer, die an die Dragonerstraße grenzt. Ein Plan aus dem Jahr 1863 zeigt deutlich, dass die Hauptfläche des Friedhofes an der ehemaligen Sandstraße (heute Dragonerstraße) war.

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Obwohl der Friedhof beim Ankauf im Jahre 1814 schon mit einer Hecke umgeben war, entwickelte sich dieser jedoch leider zu einem „Tummelplatz der muthwilligen Straßenjugend“. Auch die vermehrte Bautätigkeit im weiteren Umfeld des Friedhofes, Glashütte (1846), Warpspinnerei (1856), Kavalleriekaserne (1858/59) sowie Häuserbau, führte zu beträchtlichen Veränderungen des Umfeldes des Friedhofes. Die Synagogengemeinde erbat daher im Jahre 1866 die Erlaubnis zur Errichtung einer Mauer zur Befriedung des Grundstücks.

„Zwei Wege begrenzen denselben und bietet unser Friedhof durch seine Lage innerhalb des nicht immer harmlosen Verkehres durch seine jetzige mangelhafte Umzäunung, die trotz aller Wachsamkeit häufig muthwillige Zerstörungen erleidet, einen willkommenen Tummelplatz der muthwilligen Straßenjugend. Aber nicht allein dieses. Der Friedhof mußte auch anderen, sittenlosen, Zwecken dienen, und verstieg sich die Rohheit so weit die Ruhestätte der Todten durch Herausheben und Umwerfen der Leichensteine zu entweihen, ja selbst zur Beraubung der Gräber.
Um diesen Unfug in Zukunft zu steuern ist es am zweckmäßigsten sowohl den im Jahr 1814 erworbenen Friedhof als auch das im Jahr 1862 zugekaufte Stück Land mit einer Mauer zu umgeben.“

Die Regierung gestattete auch diesen Antrag der Gemeinde und gewährte auf Vorschlag der jüdischen Gemeinde eine „Anleihe von 900 r unter der Bedingung“, „daß zur Verzinsung und Amortisation derselben jährlich wenigsten 60 rt verwendet werden“.

Kolorierte Karte der Vorstadt Osternburg (Ausschnitt), undatiert (Stadtmuseum Oldenburg)
Kolorierte Karte der Vorstadt Osternburg (Ausschnitt), um 1890 (Stadtmuseum Oldenburg)

Auch in Oldenburg wurde eine Chewra Kadischa (heilige Beerdigungs-Bruderschaft) tätig. Gegründet wurde sie am 1. März 1876; sie gab sich den Namen Gemilus Chessed. Trepp beschreibt ihre Aufgaben wie folgt:

„Der Gemilus Chessed Verein in der Stadtgemeinde Oldenburg, gegründet 1876, hatte zwar als einen seiner Zwecke ein Unterstützungswerk für hilfsbedürftige Glaubensgenossen, war jedoch – wie ähnliche Vereine in der Landesgemeinde – hauptsächlich der Betreuung von Sterbenden und Toten geweiht. Jüdischer Sitte gemäß betreuten seine Mitglieder die Sterbenden in der Stunde ihres Abschieds von der Welt, so daß sie mit Sündenbekenntnis und dem Bekenntnis des Glaubens: Höre Israel, der Herr unser Gott, der Herr ist Einig-Einzig, in die Ewigkeit schreiten konnten. Sie wuschen dann den Toten und kleideten ihn in die schlichten weißen Gewänder, die die Tradition vorschreibt, damit alle im Tode gleich seien. Dann begruben sie ihn, versorgten den Gottesdienst im Trauerhaus, und am Jahreszeits-Tage, der jährlichen Wiederkehr des Todestages, riefen sie die Kinder und ihre Freunde zum Gotteshause zum Gebet. All dies unternahmen sie als Freunde, ohne je Bezahlung dafür zu fordern.“